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Urteil BGH Legasthenie als Behinderung

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In dieser Podcastfolge schaue ich auf das neue Urteil des Bundesgerichtshofs und des Bundesverfassungsgerichts. Beide haben Legasthenie als Behinderung anerkannt. Dieser rechtliche Meilenstein, der auf einer Klage von drei Abiturienten aus Bayern basiert, wirft wichtige Fragen zur Förderung von Kindern mit Lese-Rechtschreibschwächen auf. In dieser Folge erfährst du, …
  • welche spezifischen Veränderungen sich durch das Urteil ergeben, insbesondere in Bezug auf Abiturzeugnisse und Notenbefreiung.
  • wie sich das Urteil im Schulalltag auf die Förderung auswirken könnte.
  • warum dieses Urteil nur ein kurzes Aufatmen ist.

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Legasthenie als Behinderung: Ein differenziertes Bild

Das Urteil, darüber, dass Legasthenie eine Behinderung ist, stärkt den Anspruch auf Notenbefreiung für legasthene Kinder. Aber hier stellt sich bereits die Frage, ob die Legasthenie für alle Betroffenen als Behinderung im Sinne des Grundgesetzes gilt. Eine medizinische Diagnose mit einem signifikanten Missverhältnis zwischen Rechtschreibleistung und Intelligenz soll oder kann darüber entscheiden. Doch diese schließt viele Kinder aus.

Das Urteil wurde in Bayern gesprochen. Schule ist, wie wir alle wissen, Ländersache. Wie genau die einzelnen Bundesländer mit dem Urteil umgehen, wird die Zukunft zeigen. Jedes Land wird seine eigenen Entscheidungen treffen, was bedeutet, dass die Realität in den Schulen weiterhin von unterschiedlichen Regelungen geprägt sein wird.

Forderung nach einer ganzheitlichen Lösung

Wir als Akademie plädieren für eine ganzheitliche Lösung im Bildungssystem. Statt uns auf rechtliche Definitionen zu konzentrieren, sollte das Ziel sein, allen Kindern die bestmögliche Unterstützung beim Lesen, Schreiben und Rechnen zu bieten. Die Realität zeigt jedoch, dass eine individuelle Förderung oft an mangelnden Ressourcen scheitert.

Insgesamt heißt es abwarten, wie die Bildungsbehörden auf dieses Urteil reagieren werden. Doch eines ist bereits jetzt schon klar: Der Weg für Eltern betroffener Kinder wird weiterhin herausfordernd sein.

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4 Antworten

  1. ganz spontan fällt mir ein ….private Förderung wenn es durch diesen Raster fällt …. gibt es nur reiche Kinder? die sich dass dann leisten können? …. warum mache ich soviel in meinem Ort ehrenamtlich weil die Familien es sich nicht leisten können …. und alle Kinder das Recht auf Förderung haben.

    Das Gesetz ist auf Papier vlt. gut …. Papier ist Geduldig …. die Umsetzung schwer.

    1. Vor 15 Jahren hatte ich großes Glück. Mein Sohn war damals 10 Jahre alt und hat vom Jugendamt Braunschweig die Förderung bezahlt bekommen. Wir haben das Geld vorgestreckt und dann wieder bekommen. Die Förderung war erfolgreich:-)

  2. Ich bin am 22.12.1940 geboren. Also heute 83 Jahre. Mein gesamtes Leben wurde durch meine Lese und Rechtschreibeschwäche geprägt . Nachteile in der Schule .Nachteile in der beruflichen Entwicklung. Mit 34 Jahren
    habe ich noch einmal die Schulbank bedrückt. Mit viel Fleiß und Anstrengung habe ich versucht mich weiter zu Bilden. Es brachte keinen Nutzen. Perfekter wurde ich nur im Kaschieren meiner Defizite . Auch mit 83 Jahren
    bekomme ich noch Angstzustände. Depression und komplette Gedankenaussetzer sind meine ständigen Begleiter.
    Mit dem Unterschied ,das ich jetzt für meine Mitmenschen nur noch alt und doof bin.
    Ich wünsche jedem Kind , jedem Jugendlichen , jedem Erwachsenen die richtige kompetente Hilfe diese Krankheit zu Überwinde. Endlich hat diese Krankheit ein Gesicht, dessen man sich nicht Schämen muss. M. f. G. J. Steger

    1. ch bin jetzt 42 Jahre alt und hatte lange mit Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben zu kämpfen. Zusätzlich habe ich viele gesundheitliche Probleme und Depressionen erlebt. Oft hatte ich das Gefühl, den Erwartungen und Überforderungen meiner Umgebung nicht gerecht werden zu können

      Dank für die Motivation und Unterstützung

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